und B Automatik
• KFZ mit Schaltgetriebe oder mit
Automatikgetriebe (Eintrag der Schlüsselzahl 78)
außer Klasse A1, A2 und A
• zG max. 3.500 kg
•Anhängerregelung
- mit zG max. 750 kg
- mit zG über 750 kg, wenn zG der - Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
•max. 8 Personen außer dem/der Fahrer_in
• Eingeschlossen ist die Klasse L,AM
• Mindestalter: 18 (17 bei begleitetem Fahren,
BF 17) mit 17 1/2 Jahren ( 16 1/2 Jahren ) darf
begonnen werden
• Ausbildung: Theorie und Praxis
• Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
• 12 Std. Theorie (bei Ersterstellung,
bei Erweiterung. 6 Std.)
• 2 Std. Zusatzstoff
• 12 Sonderfahrten
• Grundausbildung
• Übungsstunden: nach Bedarf
• biometrietaugliches Passfoto (35x45 mm)
• gültiger Personalausweis oder Reisepass mit
aktueller Meldebestätigung
• Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
• Bescheinigung über Teilnahmean einer
erste Hilfe Schulung
KFZ Klasse B mit Anhänger
• zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
• zG Kombination max. 7 T
• Mindestalter: 18 (17 bei begleitetem Fahren)
mit 17 1/2 Jahren ( 16 1/2 Jahren) darf begonnen
werden
• Keine Theorieausbildung
• Ausbildung: Praxis
• Prüfung: praktische Prüfung
• Vorbesitz: Klasse B
• 5 Sonderfahrten + Grundausbildung
• biometrietaugliches Passfoto (35x45 mm)
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
mit aktueller Meldebestätigung
• Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
• Bescheinigung über Teilnahme an einer
erste Hilfe Schulung
Die neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.
Zusätzlich zur regulären Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug sind mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen zu absolvieren. Anschließend findet eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen statt und überprüft eure Schaltkompetenz, so dass wir dir diese Bescheinigung ausstellen dürfen.
Mit dieser Bescheinigung der Schaltkompetenz könnt ihr auch eine vorhandene Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78) in eurem Führerschein durch die Führerscheinstelle austragen lassen. Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
• KFZ mit Automatik- und Schaltgetriebe,
außer Klasse A1, A2, A
• zG max. 3.500 kg
• max. 8 Personen außer dem/der Fahrer_in
• Eingeschlossen ist die Klasse L,AM
• 12 Std. Theorie (bei Ersterstellung,
bei Erweiterung. 6 Std.)
• 2 Std. Zusatzstoff
• 12 Sonderfahrten
• Grundausbildung
• Übungsstunden: nach Bedarf intergriert mit den
nötigen Schaltstunden
- Prüfung auf Automatikfahrzeug
• biometrietaugliches Passfoto (35x45 mm)
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
mit aktueller Meldebestätigung
• Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
• Bescheinigung über Teilnahme an einer
erste Hilfe Schulung
Folgendes ist zu beachten:
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
Bitte sprecht uns bei der Anmeldung darauf an, falls ihr anschließend Interesse an einer Erweiterungsklasse habt. Sonst könnte es passieren, dass ihr bei Klasse B die Schlüsselzahl 197 und bei Klasse BE die Schlüsselzahl 78 erhaltet.
Bei uns erhaltet Ihr Eure Informationen.
Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.
Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern der Motorradklasse A1
(z. B. 125er-Maschine mit bis zu 15 PS)
gilt nur innerhalb Deutschlands
Es handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1
keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2)
• Mindestalter: 25 Jahre
• Besitz des Führerscheins der Klasse B seit
mindestens 5 Jahren
Mindestens 4 x 90 min Theoriestunden und mindestens 5 x 90 min praktische Fahrstunden
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196
mindestens
• 4 x 90 min Theorie
• 5 x 90 min Praxisfahrten
• Mindestalter: 25 Jahre
• Besitz des Führerscheins der Klasse B
seit mindestens 5 Jahren
• weitere Anforderungen müssen individuell mit
der Fahrschule besprochen werden
Kfz der Klasse B mit Anhänger
• Mindestalter: 18 (17 bei begleitetem Fahren,
BF 17) mit 17 1/2 Jahren
darf begonnen werden
Ausbildung: besondere Schulung
Prüfung: keine
• Ausbildung: 7 Std. Theorie und Praxis
- 2,5 Std. Theorie
- 4,5 Praxis
Vorbesitz der Klasse B